Kosmetische Mittel müssen für den normalen Gebrauch sicher sein und den EU-Vorschriften entsprechen. Dies erfordert Sicherheitsbewertungen und die Registrierung bei den Behörden.
Einführung
Kosmetika sind Stoffe, die nur äußerlich mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen. Dazu gehören zum Beispiel Haut, Haare, Nägel, Zähne und die Mundschleimhäute. Cannabidiol (CBD) wurde 2021 als legaler Kosmetikbestandteil in die CosIng-Richtlinien aufgenommen. Daher können CBD-haltige Produkte als Kosmetika nicht nur für die äußere Anwendung, sondern auch für die Anwendung im Mund- und Rachenraum registriert werden.
Kosmetische Mittel müssen für den normalen Gebrauch sicher sein und dürfen die Verbraucher nicht in die Irre führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Produkt aus einem Drittland in die EU importiert oder zum ersten Mal auf dem Markt angeboten wird. Wichtig ist, dass die verantwortliche Person oder auch das verantwortliche Unternehmen mit Namen und Adresse auf dem Produkt sichtbar erkennbar ist. Die verantwortliche Person oder Firma muss sicherstellen, dass das Produkt der Verordnung (EG) Nr. 12/23/2009 über kosmetische Mittel und der deutschen Kosmetikverordnung entspricht.
Anforderungen
Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens müssen die Anforderungen an die Zusammensetzung, die Meldung und die gute Herstellungspraxis erfüllt sein. Dies erfordert die so genannte Produktinformationsdatei (PID), eine umfassende Dokumentation für jedes Produkt. Daher ist die Kenntnis der vollständigen Zusammensetzung des Produkts unerlässlich. Die verantwortliche Person muss außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde über das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln informieren.
An die Registrierung von Kosmetika werden folgende Anforderungen gestellt:
Es ist eine Sicherheitsbewertung erforderlich, in der beurteilt wird, ob das Produkt für die beabsichtigte Verwendung, aber auch für die vorhersehbare Verwendung sicher ist.
Außerdem ist eine CPNP-Registrierung erforderlich. CPNP steht für Cosmetic Product Notification Portal, bei dem alle kosmetischen Produkte, die auf dem europäischen Markt vermarktet werden, registriert werden müssen. Wir von Signature Products übernehmen diese Registrierung gerne, aber die Verantwortung bleibt bei unseren Kunden. Zu diesem Zweck muss sich der Kunde in der Datenbank ECAS (European Commission Authentication Service) registrieren lassen.
Darüber hinaus muss das Produkt der INCI-Liste entsprechen. Die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe ist ein internationaler Leitfaden für die fehlerfreie Rohstoffbezeichnung von Inhaltsstoffen. Wie bereits erwähnt, ist auch eine Produktinformationsdatei (PID) erforderlich. Unsere Sicherheitsbewertung enthält jedoch bereits alle erforderlichen Unterlagen für die PID. Das Unternehmen, das das Produkt verkauft, ist verpflichtet, alle Beanstandungen des kosmetischen Mittels zu dokumentieren.
Signature Products GmbH
Klumpensee 2
75177 Pforzheim
Deutschland